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Liegt bei ausgeliehenen Werken keine Vormerkung vor, wird die Leihfrist ohne Zutun des Entleihers einmal bedingt verlängert. Bedingt heißt: geht während dieser Verlängerungsperiode eine Vormerkung ein, wird das gewünschte Material von der Bibliothek sofort zurückgefordert.
Längste Dauer der bedingten Verlängerung: - bei Büchern: 8 Wochen
- bei ausleihbaren Zeitschriften: 2 Wochen
NEU: In der aktuellen Situation haben wir uns entschieden, die bedingte Verlängerungsphase zu verdoppeln. Ist das Buch nach der Verlängerung von 8 Wochen (bzw. 2 Wochen) noch immer nicht vorgemerkt, wird es noch einmal um diesen Zeitraum verlängert.
Keine Verlängerung der Leihfrist gibt es bei Zwischenausleihen aus Hand- und Bereichsapparaten oder Unterausleihen aus Semesterapparaten.

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