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Verlängerung (der Leihfrist)

Liegt bei ausgeliehenen Werken keine Vormerkung vor, wird die Leihfrist ohne Zutun des Entleihers einmal bedingt verlängert. Bedingt heißt: geht während dieser Verlängerungsperiode eine Vormerkung ein, wird das gewünschte Material von der Bibliothek sofort zurückgefordert.

Längste Dauer der bedingten Verlängerung:

  • bei Büchern: 8 Wochen
  • bei ausleihbaren Zeitschriften: 2 Wochen

NEU: In der aktuellen Situation haben wir uns entschieden, die bedingte Verlängerungsphase zu verdoppeln. Ist das Buch nach der Verlängerung von 8 Wochen (bzw. 2 Wochen) noch immer nicht vorgemerkt, wird es noch einmal um diesen Zeitraum verlängert.

Keine Verlängerung der Leihfrist gibt es bei Zwischenausleihen aus Hand- und Bereichsapparaten oder Unterausleihen aus Semesterapparaten.


Letzte Aktualisierung: 12.01.2011