10.12.2007 12:57
Sichern Sie sich Ihre Nutzungsrechte!
Räumen Sie der Bibliothek bis spätestens 31.12.2007 ein einfaches Nutzungsrecht an Ihren Publikationen vor 1995 ein! Dies können Sie in Form einer vorformulierten Standard-E-Mail tun.
Am 1. Januar 2008 tritt eine Veränderung des Urheberrechtsgesetzes in Kraft. Durch die neuen Regelungen in § 31a und § 137 l UrhG erhalten Verlage automatisch die Rechte zur Online-Verwertung von Publikationen, die bisher bei den Autoren lagen. Durch die neue Regelung verlieren Sie die Möglichkeit, Ihre vor 1995 erschienenen Publikationen in fachlichen oder institutionellen Servern, wie z.B. dem Institutional Repository der Universität Konstanz publizieren zu dürfen. Noch bis Ende dieses Jahres haben Sie als Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Möglichkeit, Ihre Rechte zu wahren.
Senden Sie hierzu bitte die folgende Mitteilung formlos an: Anja.Kersting(at)uni-konstanz.de
"Hiermit übertrage ich der Bibliothek der Universität Konstanz ein einfaches Nutzungsrecht an meinen vor 1995 erschienenen Fachpublikationen zur Nutzung auf dem Institutional Repository der Universität Konstanz. Die Möglichkeit, nicht-ausschließliche Nutzungsrechte an diesen Publikationen selbst zu behalten oder an Dritte weiterzugeben, bleibt davon unberührt."
Bitte fügen Sie (falls möglich) die Liste Ihrer Publikationen oder eine URL, die auf eine solche Liste verweist, an. Diese Liste kann auch gerne nachgereicht werden. Frau Kersting wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Projektseite der Bibliothek zu Open Access.

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