| Bibliothek der Universität Konstanz |
GebührenEs gilt die amtliche Bibliotheksgebührenordnung für die Universität Konstanz vom 19.12.2006 in Verbindung mit den Änderungen vom 27.7.2007.
Die wichtigsten Gebühren:
Mahngebühren werden berechnet, wenn Sie Bibliotheksgut nicht fristgerecht zurück gebracht haben und eine Mahnung veranlasst wurde (ausgeliehene Einheit ist jedes einzelne ausgeliehene Stück). Was das kostet, sehen Sie hier (pdf-Datei). Der Prospekt "Gebühren" ist auch in gedruckter Form bei der Information erhältlich. Wenn Sie auf unserer Homepage unter "Serviceangebote" die "Kontoinformationen" anklicken, können mit Hilfe Ihrer Ausweisnummer und Ihres Passworts im EDV-System Libero selbst Ihr Gebührenkonto abfragen.
Überschreitungsgebühren Für Bibliotheksgut, das nur kurzfristig (z. B. aus Semesterapparaten) ausgeliehen und nicht fristgerecht zurück gegeben werden, fallen hohe Überschreitungsgebühren an - zur Zeit 3,00 Euro pro ausgeliehene Einheit und jeden angefangenen Öffnungstag. Die Erhebung von Mahngebühren bleibt unberührt.
Zahlungserinnerungen versenden wir, wenn Sie Mahngebühren nicht in angemessener Frist bezahlt haben. (Portogebühr 0,70 Euro).
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