Liegt bei ausgeliehenen Werken keine Vormerkung vor, wird die Leihfrist ohne Zutun des Entleihers einmal bedingt verlängert. Bedingt heißt: geht während dieser Verlängerungsperiode eine Vormerkung ein, wird das gewünschte Material von der Bibliothek sofort zurückgefordert.
Keine Verlängerung der Leihfrist gibt es bei Zwischenausleihen aus Hand- und Bereichsapparaten oder Unterausleihen aus Semesterapparaten.
|